Auf dem Tag der Selbstverwaltung im Mai, veranstaltet von der ver.di Dienstleistungsgewerkschaft, sprach der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen Herr Peter Weiß zu den anwesenden Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern zum Thema Sozialwahlen 2023. In einer sehr engagierten rief er die anwesenden auf, für die diesjährigen Sozialwahlen zu werben. Die Selbstverwalter*innen sorgen dafür, dass das Renten- und das Gesundheitssystem in diesem Land gut und stabil funktioniert. Wahlberechtigt sind bei der diesjährigen Sozialwahl über 52 Millionen Beitragszahlende sowie Rentnerinnen und Rentner aus der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie aus den Ersatzkassen TK, Barmer, DAK – Gesundheit, KKH und der HKK. Diese Wahlberechtigten sollten bis zum 20.05.2023 die Wahlunterlagen per Post erhalten haben. Die Unterlagen bzw. Stimmzettel müssen dann bis zum 31.05.2023 wieder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen sein. Die Mitglieder der Ersatzkassen können ihre Stimme im Rahmen eines Modellprojektes erstmals auch online abgeben. Wie die digitale Stimmabgabe funktioniert wird in den zugesandten Wahlunterlagen genau beschrieben.
Für die Versicherten ist es besonders wichtig zu Wissen, dass die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter die Interessen der Versicherte in der Rente und der Gesundheit vertreten. Daher ist die Sozialwahl so enorm Wichtig. Die Selbstverwalter in der Rentenversicherung werden als ehrenamtliche Versichertenberater*innen und als ehrenamtliche Mitglieder der Widerspruchsausschüsse eingesetzt. Auch in der Krankenkasse werden die Selbstverwalter*innen zum Beispiel als Mitglieder in den Widerspruchsausschüssen ernannt.
Nutzen Sie liebe Versicherte daher unbedingt Ihr Wahlrecht, denn so können Sie aktiv die Belange in der Rentenversicherung und in den Krankenkasse mitbestimmen .
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