Für die Erziehung eines Kindes werden bis zu drei Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben, die sogenannten Kindererziehungszeiten. Was viele nicht wissen: Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt. Sie beginnen am Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren.
Für jedes Jahr Kindererziehungszeit erhöht sich die monatliche Bruttorente aktuell um 37,60 Euro. Auch Berücksichtigungszeiten können sich positiv auf die Rentenhöhe auswirken, wenn nach 1991 zwei oder mehr Kinder unter 10 Jahren gleichzeitig erzogen werden oder neben der Erziehung eines Kindes eine Beschäftigung ausgeübt wird. Der Elternteil muss dafür 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben. Vorrangig dienen die Berücksichtigungszeiten jedoch dazu Lücken in der Versicherungsbiografie zu schließen. Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert. Im Rahmen einer Kontenklärung geht das kinderleicht.
Quelle: DRV – Pressemitteilung vom 02.11.2023
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